Was möchten Sie erreichen?

Geht es um einen vollständigen Ausstieg, mehr Liquidität oder die Entlastung von laufenden Aufgaben? Halten Sie Ihren gewünschten Zeitpunkt und Ihre Prioritäten fest. Auch wenn noch kein Verkauf beschlossen ist, können Sie mit einer unverbindlichen Anfrage beginnen.

Direktverkauf oder Vermarktung?

Beim Direktverkauf verhandeln Sie mit einem konkreten Käufer. Bei einer Vermarktung wird ein Käufer gesucht. Vergleichen Sie den erzielbaren Nettoerlös, den Zeitbedarf, die Bedingungen und die Bonität des jeweiligen Käufers. Die konkrete Rolle und die Konditionen müssen vor einer Beauftragung klar sein.

Welche Unterlagen helfen?

Grundbuchsauszug, aktuelle Zinsliste, Mietverträge, Flächenaufstellung und Informationen zum baulichen Zustand erleichtern die Prüfung. Zum ersten Kontakt brauchen Sie diese Unterlagen noch nicht. Bitte senden Sie über dieses Formular keine Mieterdaten oder vertraulichen Dokumente.

Der nächste Schritt

Teilen Sie zunächst nur die Adresse des Hauses oder eine Kontaktmöglichkeit mit. Anschließend kann geklärt werden, ob Sie eine Kontaktanbahnung wünschen. Eine Anfrage ist kein Verkaufsauftrag und kein Kaufvertrag.

Redaktion: WZ Zinshaus · Stand 30. Oktober 2026
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Bewertung oder Rechtsberatung.